Allgemeine Informationen
Sportlehrkräfte:
- Frau Appelhans (Fachobfrau)
- Herr Bruns
- Herr Marschall
- Frau Nikolai
- Herr Willms
Das Fach Sport kann auf eine lange gymnasiale Tradition zurückblicken und ist fest im Fächerkanon des LSG verankert. Es ist als einziges Bewegungsfach keinem anderen Aufgabenfeld zugeordnet, sondern leistet über die kognitiven Unterrichtsfächer hinaus einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Persönlichkeitsentwicklung unserer Schülerinnen und Schüler. Auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Technologisierung und dem daraus folgenden Bewegungsmangel, sowie einem Anstieg der Prävalenz von Übergewicht und Adipositas, deren Ursachen - neben genetischen und sozioökonomischen Faktoren - durch fehlerhafte Ernährung und eine inaktive Freizeitgestaltung erklärbar sind, wird dem Fach eine besondere Bedeutung zuteil. Ziel ist es, die Freude an Bewegung und am gemeinschaftlichen Sporttreiben zu wecken sowie die Einsicht zu vermitteln, dass sich sportliche Aktivität und eine gesunde Lebensführung positiv auf die körperliche, soziale, geistige und emotionale Entwicklung eines jeden Einzelnen auswirken und das Risiko von Folgeerkrankungen im Erwachsenenalter gesenkt wird.
Das LSG ist seit 2010 sportfreundliche Schule und trägt somit der Bedeutung von körperlicher Aktivität und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler Rechnung. Wie das Konzept am LSG umgesetzt wird, ist hier nachzulesen.
Lehrplan und Leistungsbewertung
Die Lehrinhalte orientieren sich an den neuesten curricularen Vorgaben. Das seit dem 1. August 2017 gültige Kerncurriculum für das Fach Sport ist unter diesem Link abrufbar.
Die Fachkonferenz legt die inhaltliche Gestaltung sowie die zeitliche Zuordnung der Bewegungsfelder fest, anhand derer die geforderten Kompetenzen erlangt werden. Der schulinternen Lehrplan Sport ist über diesen Link abrufbar.
Im Sportunterricht wird zwischen Lernsituationen und Leistungssituationen unterschieden. In Lernsituationen wird ein Kompetenzzuwachs angestrebt: Ein produktiver Umgang mit Fehlern ist hier unablässig und ein konstruktiver Teil des Lernprozesses.
In Leistungssituationen gilt es, die Verfügbarkeit der Kompetenzen nachzuweisen.
Zur Leistungsfeststellung im Sportunterricht werden sowohl die inhaltsbezogenen, die dem Kompetenzbereich „Sachkompetenz“ zuzuordnen sind, als auch die prozessbezogenen Kompetenzen, die sich in die drei Bereiche „Methodenkompetenz“, „Sozialkompetenz“ und „Selbstkompetenz“ gliedern, herangezogen. Dabei stellen die sportpraktischen Leistungen einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtnote dar. Die Leistungsstandards der Sportpraxis werden durch die Fachkonferenz festgelegt und sind in den quantifizierbar zu messenden Disziplinen (Leichtathletik und Schwimmen) über Leistungstabellen (s.u.) abgesichert.
Die Lehrkraft hat die pädagogische Aufgabe, die verschiedenen Bezugsnormen (Sachnorm, Individualnorm, Sozialnorm) in der Notenfindung angemessen zu berücksichtigen.
a) Als Sachnorm können, wie oben erwähnt, allgemein gültige Vorgaben wie Leistungstabellen dienen.
b) Die Individualnorm stellt die Differenz zwischen der individuellen Anfangs- und Endleistung dar.
c) Die Sozialnorm bildet die Relation der festgestellten Leistung im Vergleich zur Gruppe ab.
Überprüfungssituationen erfolgen regelmäßig und kriterial. Die Leistungsanforderungen werden den Schülern offen gelegt.
Ein weiterer Aspekt sind die erbrachten „sonstigen Leistungen“, die zu ca. 30% in die Note mit einfließen.
Hierzu zählen u.a.:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch
- Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
- Präsentationen, auch mediengestützt
- Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeiten und deren Darstellung
- verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team
- freie Leistungsvergleiche (z.B. die Teilnahme an Schülerwettbewerben)
Befreiung vom Sportunterricht
Kann ein Schüler aufgrund einer Erkrankung oder leichten Verletzung nicht am Sportunterricht teilnehmen, bitten wir um eine kurze Entschuldigung über das EMI. Geht die Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht über einen Monat hinaus, gilt es, einen Antrag zu stellen und ein ärztliches Attest vorzulegen (Link Formulare …).
Grundsätzlich sind die vom Sportunterricht befreiten Schüler zur Anwesenheit verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.
Fordern & Fördern und besondere fachspezifische Angebote
Die Unterrichtsinhalte werden ergänzt durch außerschulische Exkursionen und sportpraktische Kompaktphasen, wie die in der Jahrgangsstufe 9 durchgeführte Skiexkursion (zuzuordnen dem Bewegungsfeld „Bewegen auf rollenden und gleitenden Geräten“), sowie Kooperationen mit Sportvereinen und -verbänden im Nachmittagsbereich.
Darüber hinaus nimmt das LSG an Sportabzeichen-Wettbewerben teil und stellt jährlich Mannschaften beim Schulvergleichswettbewerb "Jugend trainiert für Olympia" ab. In Kooperation mit der HRS beteiligt sich das LSG seit Jahren an Ausrichtungen der Kreis(gruppen)entscheide im Fußball und Tischtennis.
Weiterhin richtet das LSG jährlich die Jahrgangsturniere aus und bietet in Kooperation mit der HRS Pausenturniere an, wie z.B. Völkerball-, Fußball- oder Menschenkickerturniere. Eine aktive Pausengestaltung wird ermöglicht durch das Team aktive Pause, organisiert von Schülern für Schüler.
Unter folgendem Link können die Anforderungen des Sportabzeichens eingesehen werden, die auch als Bewertungsgrundlage in den Disziplinen „Schwimmen“ und „Leichtathletik“ dienen:
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