Posted in Schulbuchausleihe
Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Gemäß der Erlasse des Niedersächsischen Kultusminiseriums vom 11. März 2005 besteht auch am LSG die Möglichkeit der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln. Die Teilnahme an diesem Leihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Wer nicht an diesem Leihverfahren teilnehmen möchte, ist in jedem Falle dazu verpflichtet, sich die benötigten Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die jeweils durch das Leihverfahren abgedeckten Lernmittel sind jahrgangsweise in der unten aufgeführte Tabellen ausgewiesen. Die Lernmittel in dieser Tabelle können bei Teilnahme am Leihverfahren für jeden Jahrgang nur zusammen ("en bloc") ausgeliehen werden, eine seperate Ausleihe einzelner Bücher ist nicht möglich. Inwieweit zusätzlich zum Leihverfahren weitere Lernmittel privat angeschafft werden müssen, ist ebenfalls den Listen der Tabelle zu entnehmen.
Die Leihgebühr beträgt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 einheitlich 60 Euro. Für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern (Nachweis durch Abgabe von Kopien der Geburtsurkunden im Sekretariat) ermäßigt sich die Leihgebühr auf 48 Euro (80%) pro Kind. Für eine solche Ermäßigung müssen die Geburtsurkunden nur dann neu eingereicht werden, wenn sie in den Vorjahren noch nicht abgegeben wurden.
Wer an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchte, hat die entsprechende Leihgebühr fristgerecht zu überweisen.
Folgende Überweisungsfristen gelten für das Schuljahr 2010/2011:
Klasse 6-10: bis zum 15.06.2010
Klasse 5: bis zum 19.06.2010
Folgende Bankverbindung gilt für die Überweisung der Leihgebühr:
Kontoinhaber: Laurentius-Siemer-Gymnasium, Land Niedersachsen
Kontonummer: 1549708
Bankleitzahl: 28050100
Bank: LzO
Verwendungszweck: [Name der Schülerin bzw. des Schülers, Klasse im neuen Schuljahr]
Mit der Überweisung der Leihgebühr werden folgende Bedingungen des Leihverfahrens akzeptiert: 1. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. 2. Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.
Aus organisatorischen Gründen muss die oben angegebene Überweisungsfrist, die zur spätesten Überweisung der Leihgebühr von der Schule festgelegt wird, unbedingt eingehalten werden. Sollte bis zum Ablauf dieser Frist kein Geld auf dem oben genannten Konto eingegangen sein, wird eine zusätzlich Bearbeitungsgebühr von 10 Euro fällig.
Von der Zahlung der Leihgebühr freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeit Suchende), nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Heim- und Pflegekinder), nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Von dieser Befreiung betroffene Personen, die am Leihverfahren teilnehmen möchten, müssen sich auch fristgerecht im Sekretariat anmelden und ihre Berechtigung zur Befreiung von der Leihgebühr durch Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers im Sekretariat nachweisen.
Tabelle mit den Lernmittellisten für die Jahrgänge 5 bis 10
Die jeweils durch das Leihverfahren abgedeckten Lernmittel sind jahrgangsweise in der unten aufgeführte Tabellen ausgewiesen. Die Lernmittel in dieser Tabelle können bei Teilnahme am Leihverfahren für jeden Jahrgang nur zusammen ("en bloc") ausgeliehen werden, eine seperate Ausleihe einzelner Bücher ist nicht möglich. Inwieweit zusätzlich zum Leihverfahren weitere Lernmittel privat angeschafft werden müssen, ist ebenfalls den Listen der Tabelle zu entnehmen.
Die Leihgebühr beträgt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 einheitlich 60 Euro. Für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern (Nachweis durch Abgabe von Kopien der Geburtsurkunden im Sekretariat) ermäßigt sich die Leihgebühr auf 48 Euro (80%) pro Kind. Für eine solche Ermäßigung müssen die Geburtsurkunden nur dann neu eingereicht werden, wenn sie in den Vorjahren noch nicht abgegeben wurden.
Wer an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchte, hat die entsprechende Leihgebühr fristgerecht zu überweisen.
Folgende Überweisungsfristen gelten für das Schuljahr 2010/2011:
Klasse 6-10: bis zum 15.06.2010
Klasse 5: bis zum 19.06.2010
Folgende Bankverbindung gilt für die Überweisung der Leihgebühr:
Kontoinhaber: Laurentius-Siemer-Gymnasium, Land Niedersachsen
Kontonummer: 1549708
Bankleitzahl: 28050100
Bank: LzO
Verwendungszweck: [Name der Schülerin bzw. des Schülers, Klasse im neuen Schuljahr]
Mit der Überweisung der Leihgebühr werden folgende Bedingungen des Leihverfahrens akzeptiert: 1. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. 2. Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.
Aus organisatorischen Gründen muss die oben angegebene Überweisungsfrist, die zur spätesten Überweisung der Leihgebühr von der Schule festgelegt wird, unbedingt eingehalten werden. Sollte bis zum Ablauf dieser Frist kein Geld auf dem oben genannten Konto eingegangen sein, wird eine zusätzlich Bearbeitungsgebühr von 10 Euro fällig.
Von der Zahlung der Leihgebühr freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeit Suchende), nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Heim- und Pflegekinder), nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Von dieser Befreiung betroffene Personen, die am Leihverfahren teilnehmen möchten, müssen sich auch fristgerecht im Sekretariat anmelden und ihre Berechtigung zur Befreiung von der Leihgebühr durch Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers im Sekretariat nachweisen.
Tabelle mit den Lernmittellisten für die Jahrgänge 5 bis 10
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