Wie erfolgt eine Sportbefreiung?
Antwort
Zur Erlasslage:
"[...] 2. Befreiung vom Sportunterricht (Grundsätze zum Schulsport.RdErl. d. MK vom 1. 1. 2005 - 23.6- 52100/1 (SVBl. S. 14)
2.1 Die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft kann Schülerinnen und Schüler bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen befreien.Diese Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.
2.2 Die über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers aus. Hierfür kann sie die Beibringung eines ärztlichen Attestes oder einer ärztlichen gutachtlichen Äußerung verlangen. Die Kosten des Attestes oder der gutachtlichen Äußerung tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.
2.3 Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Sie sollen angeleitet werden, zunehmend selbstständig entscheiden zu können, wie die individuelle körperliche Belastung während der Menstruation bemessen sein kann und an welchen Teilen des Sportunterrichts sie sich beteiligen können.[...]"




