Sport am Laurentius-Siemer-Gymnasium
Die Lehrer:
- Frau Verena Appelhans (Fachobfrau)
- Herr Wolfgang Marschall
- Frau Anja Nikolai
- Herr Michael Bruns
- Herr Timo Willms
1. Allgemeine Informationen
Das Fach Sport kann auf eine lange gymnasiale Tradition zurückblicken und ist fest im Fächerkanon des LSG verankert. Es ist als einziges Bewegungsfach keinem anderen Aufgabenfeld zugeordnet, sondern leistet über die kognitiven Unterrichtsfächer hinaus einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Persönlichkeitsentwicklung unserer Schülerinnen und Schüler. Auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Technologisierung und dem daraus folgenden Bewegungsmangel, sowie einem Anstieg der Prävalenz von Übergewicht und Adipositas, deren Ursachen - neben genetischen und sozioökonomischen Faktoren - durch fehlerhafte Ernährung und einer inaktiven Freizeitgestaltung erklärbar sind, wird dem Fach eine besondere Bedeutung zuteil. Ziel ist es, die Freude an Bewegung und am gemeinschaftlichen Sporttreiben zu wecken sowie die Einsicht zu vermitteln, dass sich sportliche Aktivität und eine gesunde Lebensführung positiv auf die körperliche, soziale, geistige und emotionale Entwicklung eines jeden Einzelnen auswirken und das Risiko von Folgeerkrankungen im Erwachsenenalter gesenkt wird.
2. Lehrinhalte
Die Lehrinhalte orientieren sich an den neuesten curricularen Vorgaben. Die Fachkonferenz legt die inhaltliche Gestaltung sowie die zeitliche Zuordnung der Bewegungsfelder fest, anhand derer die geforderten Kompetenzen erlangt werden. Eine Übersicht wird in der zweiten Fachkonferenz des Schuljahres 2017/18 verabschiedet und zur Kenntnisnahme an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Unterrichtsinhalte werden ergänzt durch außerschulische Exkursionen und sportpraktische Kompaktphasen, wie die in der Jahrgangsstufe 9 durchgeführte Skiexkursion (zuzuordnen dem Bewegungsfeld „Bewegen auf rollenden und gleitenden Geräten“), sowie Kooperationen mit Sportvereinen und -verbänden im Nachmittagsbereich (Reit- und Bogenschießverein) und während der Projektwoche 2016 mit dem TC Strücklingen (Tennis) und dem Sport und Turnverein Sedelsberg (Floorball).
Darüber hinaus nimmt das LSG an Sportabzeichen-Wettbewerben teil und stellt jährlich Mannschaften beim Schulvergleichswettbewerb "Jugend trainiert für Olympia" ab. In Kooperation mit dem Schulzentrum Saterland beteiligt sich das LSG seit Jahren an Ausrichtungen der Kreis(gruppen)entscheide im Fußball und Tischtennis.
Weiterhin richtet das LSG jährlich die Bundesjugendspiele aus und bietet in Kooperation mit dem Schulzentrum Saterland Pausenturniere an, wie z.B. Völkerball-, Fußball- oder Menschenkickerturniere.
3. Leistungsbewertung
Im Sportunterricht wird zwischen Lernsituationen und Leistungssituationen unterschieden. In Lernsituationen wird ein Kompetenzzuwachs angestrebt: Ein produktiver Umgang mit Fehlern ist hier unablässig und ein konstruktiver Teil des Lernprozesses.
In Leistungssituationen gilt es, die Verfügbarkeit der Kompetenzen nachzuweisen.
Zur Leistungsfeststellung im Sportunterricht werden sowohl die inhaltsbezogenen, die dem Kompetenzbereich „Sachkompetenz“ zuzuordnen sind, als auch die prozessbezogenen Kompetenzen, die sich in die drei Bereiche „Methodenkompetenz“, „Sozialkompetenz“ und „Selbstkompetenz“ gliedern, herangezogen. Dabei stellen die sportpraktischen Leistungen einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtnote dar. Die Leistungsstandards der Sportpraxis werden durch die Fachkonferenz festgelegt und sind in den quantifizierbar zu messenden Disziplinen (Leichtathletik und Schwimmen) über Leistungstabellen (s.u.) abgesichert.
Die Lehrkraft hat die pädagogische Aufgabe, die verschiedenen Bezugsnormen (Sachnorm, Individualnorm, Sozialnorm) in der Notenfindung angemessen zu berücksichtigen.
a) Als Sachnorm können, wie oben erwähnt, allgemein gültige Vorgaben wie Leistungstabellen dienen.
b) Die Individualnorm stellt die Differenz zwischen der individuellen Anfangs- und Endleistung dar.
c) Die Sozialnorm bildet die Relation der festgestellten Leistung im Vergleich zur Gruppe ab.
Überprüfungssituationen erfolgen regelmäßig und kriterial. Die Leistungsanforderungen werden den Schülern offen gelegt.
Ein weiterer Aspekt sind die erbrachten „sonstigen Leistungen“, die zu ca. 30% in die Note mit einfließen.
Hierzu zählen u.a.:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch
- Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
- Präsentationen, auch mediengestützt
- Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeiten und deren Darstellung
- verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team
- freie Leistungsvergleiche (z.B. die Teilnahme an Schülerwettbewerben)
4. Befreiung vom Sportunterricht
Kann ein Schüler aufgrund einer Erkrankung oder leichten Verletzung nicht am Sportunterricht teilnehmen, bitten wir um eine kurze Entschuldigung über das EMI. Geht die Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht über einen Monat hinaus, gilt es, ein ärztliches Attest vorzulegen.
Grundsätzlich sind die vom Sportunterricht befreiten Schüler zur Anwesenheit verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.
5. Links:
Unter folgendem Link können die Anforderungen des Sportabzeichens eingesehen werden, die auch als Bewertungsgrundlage in den Disziplinen „Schwimmen“ und „Leichtathletik“ dienen:
Das seit dem 1. August 2017 gültige Kerncurriculum für das Fach Sport ist unter folgendem Link abrufbar:
http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/sp_si_kc_druck_2017.pdf)http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/sp_si_kc_druck_2017.pdf)
6. Quellenverzeichnis
Niedersächsisches Kultusministerium (Hrsg.), Kerncurriculum für die Schulformen des Sekundarbereichs 1. Schuljahrgänge 5-10. Sport, Hannover 2017. (http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/sp_si_kc_druck_2017.pdf)
Niedersächsisches Kultusministerium (Hrsg.): Bestimmungen für den Schulsport, 2011, S. 1-2. (http://www.schure.de/22410/34,6,52100,1.htm)